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Dr. Willhelm-Reissmüller-Wohnstätte © Foto:
LH Archiv |
Wohn - Einrichtungen der Lebenshilfe:
Ziel ist die Verbesserung der Lebenssituation von Menschen mit geistiger oder
Mehrfachbehinderung.
Durch die Gewährleistung einer bedarfsorientierten, individuellen Lebensführung,
Hilfe zur Selbständigkeit und Selbstbestimmung wird die Lebensqualität
sichergestellt.
Arbeitsauftrag des Personals in den verschiedenen Wohngruppen und Wohnbereichen
ist es, unter Berücksichtigung der Bedürfnisse und Kompetenzen des einzelnen
Bewohners, Förderungen im lebenspraktischen Bereich sowie in den sozialen
Handlungskompetenzen anzubieten und durchzuführen.

Wohngemeinschaften © Foto: LH Archiv |
Dies wird unter dem heilpädagogischen Gesichtspunkt der ganzheitlichen
Lebensbegleitung, Achtung und Wertschätzung der Person, in einer herzlichen,
geborgenen Atmosphäre realisiert.
Dem Menschen mit Behinderung wird so die Integration als gleichberechtigtes Mitglied
in den Wohnstätten sowie in unserer Gesellschaft ermöglicht.
Unterstützt wird die Integration durch häufige Kontakte zur Mitwelt
mittels Freizeitunternehmungen wie Tagesausflüge, Besuche kultureller Veranstaltungen
und Urlaubsfahrten.
Weiterer Bestandteil der ganzheitlichen Betreuung ist die hauswirtschaftliche
Versorgung und die individuelle pflegerische und medizinische Begleitung / Unterstützung.
Einrichtungsziele der Wohnstätten:
- Die Lebenszufriedenheit des einzelnen Bewohners unter Berücksichtigung
der individuellen Gegebenheiten zu fördern.
- Die Versorgung der Bewohner in den Bereichen Nahrungsversorgung, Körperhygiene,
Bekleidung, Wohnumgebung bestmöglich zu gewährleisten.
- Die Selbstbestimmung / –verwirklichung des Bewohners unter Berücksichtigung
der Heimordnung und der Persönlichkeitsrechte Dritter zu bejahen und zu unterstützen,
sofern er nicht der eigenen Person schadet.
- Den Bewohner in seiner Freizeitgestaltung unter Berücksichtigung seiner
individuellen, gruppenspezifischen und hausinterner Gegebenheiten zu unterstützen.
- Anhand gezielt, geplanter Förderung des einzelnen Bewohners den Erhalt
und die Mehrung von Fähigkeiten und Fertigkeiten sicherzustellen, sowie den
Abbau von Verhaltensauffälligkeiten zu reduzieren.
- Die Zusammenarbeit mit Eltern, Angehörigen und gesetzlichen Betreuern
auf der Grundlage von Vertrauen, Informationsaustausch und aktiver Mitarbeit zu
verwirklichen.

betreutes wohnen © Foto: LH Archiv |
Das Verhältnis des Personals zum Bewohner ist von einem positiven Menschenbild
geprägt, dass Verständnis, Rücksichtnahme und einen positiven pädagogischen
Bezug beinhaltet.
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