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Sozialpädagogischer Fachdienst

 

AufnahmeAufnahme von Menschen mit Behinderungen:

Sie interessieren sich für die Aufnahme in unsere Werkstätten?
Vereinbaren Sie mit uns einen Termin für ein Beratungsgespräch vor Ort um die Aufnahmemodalitäten abzuklären. Bei einer Führung durch die Räumlichkeiten lernen Sie unsere Einrichtung mit den einzelnen Arbeitsbereichen (z.B. Montage, Schreinerei, Wäscherei, Küche, Industrienäherei und Textil, Gärtnerei, KFZ, Lackiererei genauer kennen.

Kommen Sie bei uns vorbei
Kommen Sie bei uns vorbei
© Foto: LH Archiv

Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten
Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten
© Foto: LH Archiv

Außerdem informieren wir Sie über unsere vielfältige Angebotspalette wie z.B. arbeits-begleitende Maßnahmen und Fort- und Weiterbildungskurse.

 

AufnahmeZuständigkeiten:

  • Für die Durchführung des Eingangsverfahrens und des Berufsbildungsbereichs ist die Agentur für Arbeit oder die Deutsche Rentenversicherung oder die jeweilige Berufsgenossenschaft zuständig.
    Gesetzliche Grundlage: § 39 und 40 SGB IX
  • Über die Aufnahme entscheidet der Fachausschuss. Dabei ist die Leistungszusage des zuständigen Leistungsträgers erforderlich.
  • Für den Arbeitsbereich der Werkstatt ist der örtlich zuständige Bezirk, in der Regel der Bezirk Oberbayern zuständig.
    Gesetzliche Grundlage: § 41 SGB IX

Nähere Informationen und Beratung zur Aufnahme erhalten Sie bei Herrn Pietsch oder dem örtlichen Sozialpädagogischen Fachdienst

 

Kontakt: Wolfgang Pietsch Visitenkarte öffnen

 

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03.09.2010 11:01 Uhr