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Berufsbildungsbereich

Hier finden Sie Informationen zu:

 

Auch hier hat der Gesetzgeber klare Vorgaben (vor allem § 41 SGB IX / § 4 WVO) formuliert, die ihre individuelle Umsetzung im Lern- und Ausbildungszentrum finden.

Zentrale Zielsetzung der Berufsbildungsmaßnahmen ist es, dem behinderten Menschen eine seinen Fähigkeiten entsprechende berufliche Qualifikation zu vermitteln, die ihm eine Beteiligungsmöglichkeit am Fertigungsprozess der Werkstatt bietet oder ggf. die Möglichkeit einer Tätigkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt.

Um eine bestmögliche berufliche Qualifikation zu erreichen, sind in gleichem Maße die soziale Kompetenz, die lebenspraktische Kompetenz sowie die berufsfachliche Kompetenz jedes einzelnen individuell zu fördern. Ziel aller Maßnahmen ist es, die Teilnehmer so zu fördern, dass sie sich im Beruf behaupten und im Alltag besser bestehen können.

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Grundkurs

Zu Beginn der Berufsbildungsmaßnahme wird in Abstimmung mit dem Einzelnen ein individueller Bildungsplan erstellt, der die Grundlage für die Wahl des Ausbildungsschwerpunktes und der einzelnen Lerneinheiten bildet.

Dieser wird auch als Anlage zum Antrag an den Kostenträger weitergeleitet. Für die Dauer des Grundkurses erfolgt nun die Aufnahme in eine Stammgruppe, die sich am gewählten Ausbildungsschwerpunkt orientiert

Schema Grundkurs

 

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Aufbaukurs

Der Aufbaukurs ist die Fortführung, Vertiefung und Ergänzung des Grundkurses.

Hier findet sich die Einweisung in die komplexeren energiegetriebenen Werkzeuge und Maschinen und die Durchführung von schwierigeren Arbeitszusammenhängen.

Analog zum Ablauf des Grundkurses werden die Ausbildungszeiten im LAZ immer wieder durch Praktika ergänzt, wobei deren Dauer stetig zunimmt, um immer konkteter auf die spätere Tätigkeit vorzubereiten.

Schema Aufbaukurs

Die Dauer der Praktika kann im Einzelfall auch stark erweitert und die Ausbildung, ähnlich der Form einer integrierten Beruflichen Bildung, als Erprobung am Arbeitsplatz durchgeführt werden.

Am Ende dieser Maßnahme steht ein erneuter Bericht an den Kostenträger, der den weiteren beruflichen Weg vorschlägt und meist die Grundlage für die Aufnahme in den Arbeitsbereich der Werkstätten bildet.

Diesen Text (Konzeption Eingangsverfahren und Berufsbildungsbereich) finden Sie ausführlich beschrieben im Downloadbereich als PDF- Dokument zum Herunterladen

 

 

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01.06.2006 21:46 Uhr
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